BuyOut – Bildrechte/Nutzungsrechte
Der Begriff BuyOuts bezieht sich auf das vertraglich festgehaltene Nutzungsrecht, das der Auftraggeber erwirbt, um Bild- und/oder Videomaterial für bestimmte Zwecke in einem festgelegten Zeitraum nutzen zu dürfen. Dabei werden die zuvor festgelegten Rechte an dem Material von der
Agentur oder dem
Personal auf den Endkunden übertragen. Um seine Nutzungsrechte auszuüben, bezahlt der Endkunde die BuyOuts. In der Regel werden räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungsbedingungen für die BuyOuts festgelegt, die vertraglich festgehalten werden müssen. Sollte der Auftraggeber sich dafür entscheiden, die Bildrechte über diese Bedingungen hinaus zu nutzen, müssen die Bildrechte in einer Nachverhandlung geklärt werden. Andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen.