Kurzfristige Beschäftigung

In Deutschland wird ein Job gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV als kurzfristig und sozialabgabefrei eingestuft, wenn es sich um eine bestimmte Art von Beschäftigung handelt. Diese Art von Beschäftigung umfasst saisonale Arbeit sowie Beschäftigungen, die vertraglich im Voraus auf maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage beschränkt sind.

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